Kosten
Als gesetzlich versicherte Person klären Sie bitte vorab mit ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten im Kostenerstattungsverfahren übernimmt, da ich aktuell keine Kassenzulassung besitze. Ich berate Sie gerne dazu.
Weiterhin stehen die Behandlungsangebote natürlich für Selbstzahlende sowie Privat- und Beihilfeversicherte zur Verfügung.
